20 C 267/10•Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt, 2012-01-02, 20 C 267/10
Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt, 2012-01-02, 20 C 267/10
20 C 267/10Gericht erster Instanz02.01.2012
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt — 20 C 267/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-01-02
Aktenzeichen: 20 C 267/10
ECLI: ECLI:DE:AGMG2:2012:0102.20C267.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Einzelrichter
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
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