Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt, 2012-02-02, 11 C 106/11

11 C 106/11Gericht erster Instanz02.02.2012

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt — 11 C 106/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-02-02

Aktenzeichen: 11 C 106/11

ECLI: ECLI:DE:AGMG2:2012:0202.11C106.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Richter

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreites trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.