32 M 724/13•Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt, 2013-04-16, 32 M 724/13
Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt, 2013-04-16, 32 M 724/13
32 M 724/13Gericht erster Instanz16.04.2013
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt — 32 M 724/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-04-16
Aktenzeichen: 32 M 724/13
ECLI: ECLI:DE:AGMG2:2013:0416.32M724.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abt. 32
Tenor
Der Obergerichtsvollzieher K wird angewiesen, den ihm erteilten Vollstreckungsauftrag der Gläubigerin vom 12.12.12 auszuführen und das Fahrzeug zunächst im Gewahrsam der Schuldnerin zu belassen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Schuldnerin.
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