15 C 434/09•Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt, 2013-10-23, 15 C 434/09
Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt, 2013-10-23, 15 C 434/09
15 C 434/09Gericht erster Instanz23.10.2013
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt — 15 C 434/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-10-23
Aktenzeichen: 15 C 434/09
ECLI: ECLI:DE:AGMG2:2013:1023.15C434.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15 C
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils vollstreckbaren Betrages leisten.
Die Berufung wird zugelassen.
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