Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt, 2013-10-23, 15 C 434/09

15 C 434/09Gericht erster Instanz23.10.2013

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt — 15 C 434/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-10-23

Aktenzeichen: 15 C 434/09

ECLI: ECLI:DE:AGMG2:2013:1023.15C434.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15 C

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils vollstreckbaren Betrages leisten.

Die Berufung wird zugelassen.

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