17 F 421/12•Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt, 2013-11-15, 17 F 421/12
Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt, 2013-11-15, 17 F 421/12
17 F 421/12Gericht erster Instanz15.11.2013
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt — 17 F 421/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-11-15
Aktenzeichen: 17 F 421/12
ECLI: ECLI:DE:AGMG2:2013:1115.17F421.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Richterin am Amtsgericht
Tenor
Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, an die Antragstellerin 200.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.9.2012 zu zahlen. Im Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin
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