24 F 86/14•Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt, 2015-02-17, 24 F 86/14
Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt, 2015-02-17, 24 F 86/14
24 F 86/14Gericht erster Instanz17.02.2015
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt — 24 F 86/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-02-17
Aktenzeichen: 24 F 86/14
ECLI: ECLI:DE:AGMG2:2015:0217.24F86.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Richter am Amtsgericht
Tenor
Der Umgangsvergleich der Beteiligten vom 27.05.2014 wird gerichtlich gebilligt (§ 156 Abs. 2 FamFG).
Die Beteiligten werden gemäß § 89 Abs. 2 FamFG darauf hingewiesen, dass das Gericht bei schuldhaftem Verstoß gegen die im Vergleich getroffene und hiermit gerichtlich gebilligte Umgangsregelung Ordnungsgeld bis zur Höhe von 25.000,00 Euro oder für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann oder keinen Erfolg verspricht, Ordnungshaft bis zu 6 Monaten anordnen kann.
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