15 C 328/13•Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt, 2016-02-24, 15 C 328/13
Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt, 2016-02-24, 15 C 328/13
15 C 328/13Gericht erster Instanz24.02.2016
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt — 15 C 328/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-02-24
Aktenzeichen: 15 C 328/13
ECLI: ECLI:DE:AGMG2:2016:0224.15C328.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Amtsgericht
Normen: § 558 BGB
Tenor
Die Beklagten werden verurteilt, einer Erhöhung der monatlichen Nettomiete für die im 2. Obergeschoss des Hauses H-Straße, 00000 N, gelegene Wohnung, bestehend aus drei Zimmern, Küche, Korridor, Bad und dazu gehörigem Kellerraum von 510,- EUR zzgl. Betriebs- und Heizkostenvorauszahlung auf 525,43 EUR zzgl. Betriebs- und Heizkostenvorauszahlung mit Wirkung zum 01.06.2013 zuzustimmen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 70% und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 30%.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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