Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt, 2017-12-07, 10 C 294/17

10 C 294/17Gericht erster Instanz07.12.2017

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt — 10 C 294/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-12-07

Aktenzeichen: 10 C 294/17

ECLI: ECLI:DE:AGMG2:2017:1207.10C294.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Einzelrichter

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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