Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt, 2018-05-20, 4 XVII 364/16 L

4 XVII 364/16 LGericht erster Instanz20.05.2018

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt — 4 XVII 364/16 L — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-05-20

Aktenzeichen: 4 XVII 364/16 L

ECLI: ECLI:DE:AGMG2:2018:0520.4XVII364.16L.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Richter

Normen: BGB §§ 104, 105; BGB 1897

Tenor

Anstelle der bisherigen Betreuerin Frau Q I wird nunmehr die Ehefrau des Betroffenen, Frau Q L, T-weg, 00000 N, zur Betreuerin bestellt.

Die Aufgabenkreise werden neu gefasst. Die Bestellung umfasst nunmehr folgende Aufgabenkreise:

  • Aufenthaltsbestimmung- Gesundheitsfürsorge- Heimplatzangelegenheiten- Regelung des Postverkehrs- Vermögensangelegenheiten- Vertretung gegenüber Behörden und Sozialversicherungsträgern

Daneben wird Herr Rechtsanwalt I I, T-straße, 00000 N, als Berufsbetreuer zum weiteren Betreuer bestellt.

Die Bestellung umfasst folgende Aufgabenkreise:

Kontrolle der Betreuerin für den Bereich der Vermögensangelegenheiten einschließlich des Bereichs der Unternehmen des Betroffenen

Die Betreuerin Frau Q L und der weitere Betreuer Herr Rechtsanwalt I I vertreten in den ihnen übertragenen Aufgabenkreisen jeweils allein.

Zugleich wird die bestehende Betreuung verlängert. Das Gericht wird spätestens am 20.05.2025 über die Aufhebung oder Verlängerung der Betreuung entscheiden.

Hinsichtlich des weiteren Betreuers bzw. der Kontrollbetreuung wird das Gericht über die Aufhebung oder Verlängerung bis spätestens zum 20.05.2020 entscheiden.

Der Verfahrenswert wird auf 500.000,00 EUR festgesetzt.

Diese Entscheidung ist sofort wirksam.

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