15 C 167/18•Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt, 2019-03-06, 15 C 167/18
Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt, 2019-03-06, 15 C 167/18
15 C 167/18Gericht erster Instanz06.03.2019
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt — 15 C 167/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-03-06
Aktenzeichen: 15 C 167/18
ECLI: ECLI:DE:AGMG2:2019:0306.15C167.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Einzelrichter
Normen: §§ 7, 17 StVG
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Ohne Tatbestand (gemäß § 313a Abs. 1 ZPO).
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