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20 C 264/19•Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt, 2022-02-11, 20 C 264/19
20 C 264/19Gericht erster Instanz11.02.2022
Entscheidungsdatum: 2022-02-11
Aktenzeichen: 20 C 264/19
ECLI: ECLI:DE:AGMG2:2022:0211.20C264.19.01
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richterin am Amtsgericht
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn der Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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