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18 F 85/21•Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt, 2024-06-19, 18 F 85/21
18 F 85/21Gericht erster Instanz19.06.2024
Entscheidungsdatum: 2024-06-19
Aktenzeichen: 18 F 85/21
ECLI: ECLI:DE:AGMG2:2024:0619.18F85.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Richterin am Amtsgericht
Es wird auf Antrag des Vaters deklaratorisch festgestellt, dass nach der erfolgten Antragsrücknahme der Mutter die einstweilige Anordnung vom 21.07.2021 wirkungslos ist (§ 22 Abs. 2 FamFG).
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