Amtsgericht Mülheim an der Ruhr, 1997-08-04, 11 C 272/97

11 C 272/97Gericht erster Instanz04.08.1997

Regest

Kein Anspruch des Mieters gegen Wasserversorgungsunternehmen, wenn die Vertragsbeziehung mit dem Vermieter besteht.

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Mülheim an der Ruhr — 11 C 272/97 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1997-08-04

Aktenzeichen: 11 C 272/97

ECLI: ECLI:DE:AGMH:1997:0804.11C272.97.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilgericht

Normen: § 242 BGB

Leitsätze

Kein Anspruch des Mieters gegen Wasserversorgungsunternehmen, wenn die Vertragsbeziehung mit dem Vermieter besteht.

Tenor

Die einstweilige Verfügung vom 11. Juli 1997 wird aufgehoben, die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist für die Beklagte wegen ihrer Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 800,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in selber Höhe Sicherheit leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.