Amtsgericht Mülheim an der Ruhr, 2006-06-01, 23 C 2687/05

23 C 2687/05Gericht erster Instanz01.06.2006

Regest

Schenkkreiseinsätze können nicht zurückgefordert werden, entgegen BGH NJW 2006, 45

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Mülheim an der Ruhr — 23 C 2687/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-06-01

Aktenzeichen: 23 C 2687/05

ECLI: ECLI:DE:AGMH:2006:0601.23C2687.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilgericht

Normen: § 817 Satz 2 BGB

Leitsätze

Schenkkreiseinsätze können nicht zurückgefordert werden, entgegen BGH NJW 2006, 45

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Berufung wird zugelassen

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