Amtsgericht Mülheim an der Ruhr, 2008-03-27, 10 C 2124/07

10 C 2124/07Gericht erster Instanz27.03.2008

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Mülheim an der Ruhr — 10 C 2124/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-03-27

Aktenzeichen: 10 C 2124/07

ECLI: ECLI:DE:AGMH:2008:0327.10C2124.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilgericht

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.202,63 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 1.1.2007 zu zahlen, Zug um Zuggegen Abtretung der Ansprüche des Klägers im Insolvenzverfahren gegen XXXfestgestellt in Höhe von 1.202,63 €.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

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