Amtsgericht Mülheim an der Ruhr, 2009-01-08, 13 C 2174/06

13 C 2174/06Gericht erster Instanz08.01.2009

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Mülheim an der Ruhr — 13 C 2174/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-01-08

Aktenzeichen: 13 C 2174/06

ECLI: ECLI:DE:AGMH:2009:0108.13C2174.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilgericht

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger, die Kosten der Streitverkündeten trägt diese selbst.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

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