23 C 1193/11•Amtsgericht Mülheim an der Ruhr, 2011-04-12, 23 C 1193/11
Amtsgericht Mülheim an der Ruhr, 2011-04-12, 23 C 1193/11
23 C 1193/11Gericht erster Instanz12.04.2011
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Mülheim an der Ruhr — 23 C 1193/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-04-12
Aktenzeichen: 23 C 1193/11
ECLI: ECLI:DE:AGMH:2011:0412.23C1193.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilgericht
Tenor
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 284,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 5.9.2011 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu ¾ und die Beklagten ihrerseits als Gesamtschuldner zu ¼.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf eine Vollstreckung der Beklagten wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 250,00 € abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
Der Streitwert wird bis zum 21.03.2012 auf 1.162,92 € und ab dem 22.03.2012 auf 948,89 € festgesetzt.
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