23 C 1522/11•Amtsgericht Mülheim an der Ruhr, 2011-12-22, 23 C 1522/11
Amtsgericht Mülheim an der Ruhr, 2011-12-22, 23 C 1522/11
23 C 1522/11Gericht erster Instanz22.12.2011
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Mülheim an der Ruhr — 23 C 1522/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-12-22
Aktenzeichen: 23 C 1522/11
ECLI: ECLI:DE:AGMH:2011:1222.23C1522.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilgericht
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 1.500,00 € vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert wird auf 9.200,00 € festgesetzt.
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