12 C 1134/11•Amtsgericht Mülheim an der Ruhr, 2012-03-29, 12 C 1134/11
Amtsgericht Mülheim an der Ruhr, 2012-03-29, 12 C 1134/11
12 C 1134/11Gericht erster Instanz29.03.2012
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Mülheim an der Ruhr — 12 C 1134/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-03-29
Aktenzeichen: 12 C 1134/11
ECLI: ECLI:DE:AGMH:2012:0329.12C1134.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilgericht
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckuzng durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit leistet.
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