23 C 1958/11•Amtsgericht Mülheim an der Ruhr, 2012-04-20, 23 C 1958/11
Amtsgericht Mülheim an der Ruhr, 2012-04-20, 23 C 1958/11
23 C 1958/11Gericht erster Instanz20.04.2012
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Mülheim an der Ruhr — 23 C 1958/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-04-20
Aktenzeichen: 23 C 1958/11
ECLI: ECLI:DE:AGMH:2012:0420.23C1958.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilgericht
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 93,42 € nebst Zinsen in Höhe von5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 03.11.2011 zu zahlen.Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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