Amtsgericht Mülheim an der Ruhr, 2012-04-26, 27 C 2362/11

27 C 2362/11Gericht erster Instanz26.04.2012

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Mülheim an der Ruhr — 27 C 2362/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-04-26

Aktenzeichen: 27 C 2362/11

ECLI: ECLI:DE:AGMH:2012:0426.27C2362.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilgericht

Tenor

1.Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.019,03 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 22.06.2011 sowie außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 186,24 EUR zu zahlen.

2.Die Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin zu 1/10 und die Beklagte zu 9/10 zu tragen.

3.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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