Amtsgericht Mülheim an der Ruhr, 2012-06-21, 27 C 498/10

27 C 498/10Gericht erster Instanz21.06.2012

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Mülheim an der Ruhr — 27 C 498/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-06-21

Aktenzeichen: 27 C 498/10

ECLI: ECLI:DE:AGMH:2012:0621.27C498.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilgericht

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.779,34 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 13.04.2010 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Klägerin wird verurteilt, an den Beklagten 654,80 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinsatz seit dem 03.03.2010 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin zu 17 % und der Beklagte zu 83 % zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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