27 C 498/10•Amtsgericht Mülheim an der Ruhr, 2012-06-21, 27 C 498/10
Amtsgericht Mülheim an der Ruhr, 2012-06-21, 27 C 498/10
27 C 498/10Gericht erster Instanz21.06.2012
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Mülheim an der Ruhr — 27 C 498/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-06-21
Aktenzeichen: 27 C 498/10
ECLI: ECLI:DE:AGMH:2012:0621.27C498.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilgericht
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.779,34 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 13.04.2010 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Klägerin wird verurteilt, an den Beklagten 654,80 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinsatz seit dem 03.03.2010 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin zu 17 % und der Beklagte zu 83 % zu tragen.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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