12 C 2014/08•Amtsgericht Mülheim an der Ruhr, 2014-11-25, 12 C 2014/08
Amtsgericht Mülheim an der Ruhr, 2014-11-25, 12 C 2014/08
12 C 2014/08Gericht erster Instanz25.11.2014
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Mülheim an der Ruhr — 12 C 2014/08 — Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil
Entscheidungsdatum: 2014-11-25
Aktenzeichen: 12 C 2014/08
ECLI: ECLI:DE:AGMH:2014:1125.12C2014.08.00
Dokumenttyp: Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil
Spruchkörper: Zivilgericht
Tenor
Der Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Hagen vom 4.8.2008, Aktenzeichen 08- 4964331- 0- 4 bleibt nur insofern aufrechterhalten, als der Beklagte zur Zahlung von 750 € verurteilt wird. Im übrigen wird der Vollstreckungsbescheid aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die gegen sich gerichtete Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.