Amtsgericht Mülheim an der Ruhr, 2014-11-25, 12 C 2014/08

12 C 2014/08Gericht erster Instanz25.11.2014

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Mülheim an der Ruhr — 12 C 2014/08 — Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil

Entscheidungsdatum: 2014-11-25

Aktenzeichen: 12 C 2014/08

ECLI: ECLI:DE:AGMH:2014:1125.12C2014.08.00

Dokumenttyp: Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil

Spruchkörper: Zivilgericht

Tenor

Der Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Hagen vom 4.8.2008, Aktenzeichen 08- 4964331- 0- 4 bleibt nur insofern aufrechterhalten, als der Beklagte zur Zahlung von 750 € verurteilt wird. Im übrigen wird der Vollstreckungsbescheid aufgehoben und die Klage abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die gegen sich gerichtete Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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