23 C 1690/14•Amtsgericht Mülheim an der Ruhr, 2015-02-26, 23 C 1690/14
Amtsgericht Mülheim an der Ruhr, 2015-02-26, 23 C 1690/14
23 C 1690/14Gericht erster Instanz26.02.2015
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Mülheim an der Ruhr — 23 C 1690/14 — Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil
Entscheidungsdatum: 2015-02-26
Aktenzeichen: 23 C 1690/14
ECLI: ECLI:DE:AGMH:2015:0226.23C1690.14.00
Dokumenttyp: Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil
Spruchkörper: Zivilgericht
Tenor
Die Beklagte wird durch Teilanerkenntnisurteil verurteilt, an den Kläger 165,00 € zu zahlen.
Darüber hinaus wird die Beklagte durch streitiges Urteil verurteilt, an den Kläger weitere 331,30 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab dem 24.10.2014 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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