Amtsgericht Mülheim an der Ruhr, 2016-07-04, 32 XIV (B) 4/16

32 XIV (B) 4/16Gericht erster Instanz04.07.2016

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Mülheim an der Ruhr — 32 XIV (B) 4/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-07-04

Aktenzeichen: 32 XIV (B) 4/16

ECLI: ECLI:DE:AGMH:2016:0704.32XIV.B4.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Strafgericht

Tenor

Gegen den Betroffenen wird gemäß §§ 415, 427 FamFG, 62 Abs. 3 AufenthG die Sicherungshaft angeordnet.

Die Anordnung ergeht mit sofortiger Wirkung (§ 422 Abs. 2 FamFG).

Die Haft dauert bis zur möglichen Abschiebung des Betroffenen, längstens jedoch bis zum 17.07.2016 vorbehaltlich einer Verlängerung der Entscheidung.

Diese Entscheidung ist sofort wirksam.

Der Betroffene trägt die Kosten des Verfahrens.

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