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13 C 827/21•Amtsgericht Mülheim an der Ruhr, 2022-01-26, 13 C 827/21
13 C 827/21Gericht erster Instanz26.01.2022
Entscheidungsdatum: 2022-01-26
Aktenzeichen: 13 C 827/21
ECLI: ECLI:DE:AGMH:2022:0126.13C827.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter am Amtsgericht
Es wird folgender Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft V., vertreten durch ihren Verwalter I., V. gefasst:
Die Eigentümergemeinschaft beschließt, dass der Miteigentümer C. die bauliche Veränderung der Terrasse der Erdgeschosswohnung zu entfernen und den ursprünglichen Zustand, wie er aus dem Foto Bl. 15 d. A. ersichtlich ist, wiederherzustellen hat.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 5.000,00 €.
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