Amtsgericht Minden, 1995-11-29, 7 0 407/95

7 0 407/95Gericht erster Instanz29.11.1995

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Minden — 7 0 407/95 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1995-11-29

Aktenzeichen: 7 0 407/95

ECLI: ECLI:DE:AGMI1:1995:1129.7.0.407.95.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollst reckbar.

Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von

200,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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