Amtsgericht Minden, 2008-12-10, 28 C 211/07

28 C 211/07Gericht erster Instanz10.12.2008

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Minden — 28 C 211/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-12-10

Aktenzeichen: 28 C 211/07

ECLI: ECLI:DE:AGMI1:2008:1210.28C211.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 28. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

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