26 C 64/08•Amtsgericht Minden, 2009-02-06, 26 C 64/08
Amtsgericht Minden, 2009-02-06, 26 C 64/08
26 C 64/08Gericht erster Instanz06.02.2009
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Minden — 26 C 64/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-02-06
Aktenzeichen: 26 C 64/08
ECLI: ECLI:DE:AGMI1:2009:0206.26C64.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: der Richter
Tenor
Der Beklagte wird als Gesamtschuldner neben Herrn L, Bruchstraße 58, Minden, verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 2.087,19 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 9.6.2008 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreck-bar.
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