Amtsgericht Minden, 2014-01-31, 21 C 160/12

21 C 160/12Gericht erster Instanz31.01.2014

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Minden — 21 C 160/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-01-31

Aktenzeichen: 21 C 160/12

ECLI: ECLI:DE:AGMI1:2014:0131.21C160.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. Zivilkammer

Tenor

Das Versäumnisurteil des Amtsgerichts Minden vom 04.07.2012 wird aufrechterhalten.

Die weiteren Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur gegen Leistung einer Sicherheit in Höhe von 2.500 Euro fortgesetzt werden.

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