28 C 276/15•Amtsgericht Minden, 2016-02-26, 28 C 276/15
Amtsgericht Minden, 2016-02-26, 28 C 276/15
28 C 276/15Gericht erster Instanz26.02.2016
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Minden — 28 C 276/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-02-26
Aktenzeichen: 28 C 276/15
ECLI: ECLI:DE:AGMI1:2016:0226.28C276.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 28. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 48,68 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.07.2015 sowie 5,00 EUR Mahnkosten und 83,54 EUR Rechtsanwaltskosten, jeweils nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24.07.2015 zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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