22 C 214/17•Amtsgericht Minden, 2017-09-12, 22 C 214/17
Amtsgericht Minden, 2017-09-12, 22 C 214/17
22 C 214/17Gericht erster Instanz12.09.2017
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Minden — 22 C 214/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-09-12
Aktenzeichen: 22 C 214/17
ECLI: ECLI:DE:AGMI1:2017:0912.22C214.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte kann die Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Der Beklagten wird eine Räumungsfrist bis 31.01.2018 bewilligt
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