Amtsgericht Minden, 2019-10-15, 15 OWi 437/19

15 OWi 437/19Gericht erster Instanz15.10.2019

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Minden — 15 OWi 437/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-10-15

Aktenzeichen: 15 OWi 437/19

ECLI: ECLI:DE:AGMI1:2019:1015.15OWI437.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Richter am Amtsgericht

Tenor

Der Betroffene wird wegen fahrlässigen Führens eines Kraftfahrzeuges mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille oder mehr zu einer

Geldbuße von 1.700 EUR

verurteilt.

Ihm wird gestattet, die Geldbuße in monatlichen Beträgen von 150 EUR, jeweils bis zum 15. eines Monats, beginnend mit dem auf die Rechtskraft des Urteils folgenden Monats, zu zahlen. Diese Vergünstigungen entfällt, wenn ein Teilbetrag nicht rechtzeitig gezahlt wird.

Dem Betroffenen wird für die Dauer von drei Monaten verboten, Kraftfahrzeuge jeder Art im öffentlichen Straßenverkehr zu führen.

Das Fahrverbot wird erst wirksam, wenn der Führerschein nach Rechtskraft des Urteils in amtliche Verwahrung gelangt, spätestens jedoch mit Ablauf von vier Monaten seit Eintritt der Rechtskraft.

Die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen trägt der Betroffene.

Angewendete Vorschriften: §§ 24a Abs. 1, 25 Abs. 1, 2 StVG, 241.1 BKat, § 4 Abs. 3 BKatV

Tatbestandsnummer: 424607

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