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20 C 125/21•Amtsgericht Minden, 2021-11-13, 20 C 125/21
20 C 125/21Gericht erster Instanz13.11.2021
Entscheidungsdatum: 2021-11-13
Aktenzeichen: 20 C 125/21
ECLI: ECLI:DE:AGMI1:2021:1113.20C125.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 190,51 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.08.2021 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 88 Prozent und die Beklagte zu 12 Prozent.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Jede Partei darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils insgesamt vollstreckbaren Betrages abwenden, soweit die jeweils andere Partei nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
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