18 C 364/13•Amtsgericht Bad Oeynhausen, 2014-09-04, 18 C 364/13
Amtsgericht Bad Oeynhausen, 2014-09-04, 18 C 364/13
18 C 364/13Gericht erster Instanz04.09.2014
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Bad Oeynhausen — 18 C 364/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-09-04
Aktenzeichen: 18 C 364/13
ECLI: ECLI:DE:AGMI2:2014:0904.18C364.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter
Tenor
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Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 478,13 € zu zahlen nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.08.2013.
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Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; die Beklagten dürfen die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des insgesamt gegen sie vollstreckbaren Betrages, wenn die Klägerin nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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Die Berufung wird zugelassen.
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