18 C 208/14•Amtsgericht Bad Oeynhausen, 2014-11-27, 18 C 208/14
Amtsgericht Bad Oeynhausen, 2014-11-27, 18 C 208/14
18 C 208/14Gericht erster Instanz27.11.2014
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Bad Oeynhausen — 18 C 208/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-11-27
Aktenzeichen: 18 C 208/14
ECLI: ECLI:DE:AGMI2:2014:1127.18C208.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter
Tenor
-
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 127,17 € zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.02.2014.
-
Die Beklagten werden außerdem als Gesamtschuldner verurteilt, die Klägerin von Anwaltskosten in Höhe von 72,90 € gegenüber den Rechtsanwälten … freizustellen.
-
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
-
Von den Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin 90 % und die Beklagten tragen 10 %.
-
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des insgesamt gegen ihn vollstreckbaren Betrages, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.