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24 C 70/25•Amtsgericht Bad Oeynhausen, 2025-08-22, 24 C 70/25
24 C 70/25Gericht erster Instanz22.08.2025
Entscheidungsdatum: 2025-08-22
Aktenzeichen: 24 C 70/25
ECLI: ECLI:DE:AGMI2:2025:0822.24C70.25.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter am Amtsgerihht
Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von weiteren Mietwagenkosten in Höhe von 524,41 € freizustellen durch Zahlung an die Firma
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des insgesamt gegen ihn vollstreckbaren Betrages, wenn nicht der jeweilige
Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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