Amtsgericht Meinerzhagen, 2011-08-17, 4 C 390/09

4 C 390/09Gericht erster Instanz17.08.2011

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Meinerzhagen — 4 C 390/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-08-17

Aktenzeichen: 4 C 390/09

ECLI: ECLI:DE:AGMK1:2011:0817.4C390.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 4 C des Amtsgerichts

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die

Zwangsvollstreckung seitens des Beklagten durch Sicherheitsleistung in

Höhe von 110% des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden,

wenn nicht der Beklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe

von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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