4 C 204/00•Amtsgericht Menden, 2000-11-15, 4 C 204/00
Amtsgericht Menden, 2000-11-15, 4 C 204/00
4 C 204/00Gericht erster Instanz15.11.2000
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Menden — 4 C 204/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-11-15
Aktenzeichen: 4 C 204/00
ECLI: ECLI:DE:AGMK2:2000:1115.4C204.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilabteilung
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 2.371,22 DM
nebst 4 % Zinsen seit dem 16.08.2000 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 30 %, die Beklagten 70 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 400,00 DM abwenden, wenn nicht zuvor die Gegenseite Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Beklagten können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 3.500,00 DM abwenden, wenn nicht die Gegenseite zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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