Amtsgericht Menden, 2002-07-03, 4 C 165/02

4 C 165/02Gericht erster Instanz03.07.2002

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Menden — 4 C 165/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-07-03

Aktenzeichen: 4 C 165/02

ECLI: ECLI:DE:AGMK2:2002:0703.4C165.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 4

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht zuvor die Gegenseite Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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