4 C 165/02•Amtsgericht Menden, 2002-07-03, 4 C 165/02
Amtsgericht Menden, 2002-07-03, 4 C 165/02
4 C 165/02Gericht erster Instanz03.07.2002
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Menden — 4 C 165/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-07-03
Aktenzeichen: 4 C 165/02
ECLI: ECLI:DE:AGMK2:2002:0703.4C165.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 4
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht zuvor die Gegenseite Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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