Amtsgericht Menden, 2002-12-04, 4 C 248/02

4 C 248/02Gericht erster Instanz04.12.2002

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Menden — 4 C 248/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-12-04

Aktenzeichen: 4 C 248/02

ECLI: ECLI:DE:AGMK2:2002:1204.4C248.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 4

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 544,99 EUR

nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basis-

zinssatz seit dem 20.08.2002 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 81 %,

die Beklagte 19 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheits-

leistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils voll-

streckbaren Betrages abwenden, wenn nicht zuvor die Gegen-

seite Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu voll-

streckenden Betrages leistet.

Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheits-

leistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils voll-

streckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Gegenseite

zuvor Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu voll-

streckenden Betrages leistet.

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