4 C 248/02•Amtsgericht Menden, 2002-12-04, 4 C 248/02
Amtsgericht Menden, 2002-12-04, 4 C 248/02
4 C 248/02Gericht erster Instanz04.12.2002
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Menden — 4 C 248/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-12-04
Aktenzeichen: 4 C 248/02
ECLI: ECLI:DE:AGMK2:2002:1204.4C248.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 4
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 544,99 EUR
nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basis-
zinssatz seit dem 20.08.2002 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 81 %,
die Beklagte 19 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheits-
leistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils voll-
streckbaren Betrages abwenden, wenn nicht zuvor die Gegen-
seite Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu voll-
streckenden Betrages leistet.
Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheits-
leistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils voll-
streckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Gegenseite
zuvor Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu voll-
streckenden Betrages leistet.
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