4 C 262/02•Amtsgericht Menden, 2002-12-11, 4 C 262/02
Amtsgericht Menden, 2002-12-11, 4 C 262/02
4 C 262/02Gericht erster Instanz11.12.2002
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Menden — 4 C 262/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-12-11
Aktenzeichen: 4 C 262/02
ECLI: ECLI:DE:AGMK2:2002:1211.4C262.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 4
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheits-
leistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils voll-
streckbaren Betrages abwenden, wenn nicht zuvor die Gegen-
seite Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu voll-
streckenden Betrages leistet.
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