Amtsgericht Menden, 2005-09-07, 4 C 33/05

4 C 33/05Gericht erster Instanz07.09.2005

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Menden — 4 C 33/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-09-07

Aktenzeichen: 4 C 33/05

ECLI: ECLI:DE:AGMK2:2005:0907.4C33.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Abteilung des Amtsgerichts

Normen: § 823 BGB

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht zuvor die Gegenseite Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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