4 C 33/05•Amtsgericht Menden, 2005-09-07, 4 C 33/05
Amtsgericht Menden, 2005-09-07, 4 C 33/05
4 C 33/05Gericht erster Instanz07.09.2005
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Menden — 4 C 33/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-09-07
Aktenzeichen: 4 C 33/05
ECLI: ECLI:DE:AGMK2:2005:0907.4C33.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Abteilung des Amtsgerichts
Normen: § 823 BGB
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht zuvor die Gegenseite Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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