4 C 141/04•Amtsgericht Menden, 2005-09-21, 4 C 141/04
Amtsgericht Menden, 2005-09-21, 4 C 141/04
4 C 141/04Gericht erster Instanz21.09.2005
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Menden — 4 C 141/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-09-21
Aktenzeichen: 4 C 141/04
ECLI: ECLI:DE:AGMK2:2005:0921.4C141.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 4
Normen: VVG § 61; AKB § 12 ABs. 1 II lit. e
Tenor
hat das Amtsgericht Menden
auf die mündliche Verhandlung vom 21. September 2005
durch den Richter am Amtsgericht C.
für R e c h t erkannt:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.524,04 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab dem 09.06.2004 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 30 %, die Beklagte 70 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht zuvor die Gegen-seite Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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