3 C 557/04•Amtsgericht Menden, 2006-10-30, 3 C 557/04
Amtsgericht Menden, 2006-10-30, 3 C 557/04
3 C 557/04Gericht erster Instanz30.10.2006
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Menden — 3 C 557/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-10-30
Aktenzeichen: 3 C 557/04
ECLI: ECLI:DE:AGMK2:2006:1030.3C557.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilabteilung
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist für die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar.
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