10 F 43/07•Amtsgericht Menden, 2009-08-27, 10 F 43/07
Amtsgericht Menden, 2009-08-27, 10 F 43/07
10 F 43/07Gericht erster Instanz27.08.2009
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Menden — 10 F 43/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-08-27
Aktenzeichen: 10 F 43/07
ECLI: ECLI:DE:AGMK2:2009:0827.10F43.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Familiengericht
Tenor
Die am 04.10.1991 vor dem Standesamt C. unter der Heiratsregisternummer 00/1991 geschlossene Ehe der Parteien wird geschieden.
Zu Lasten der Versorgung von K. B. bei dem LBV NRW – X 0000000000 - werden auf dem Versicherungskonto Nr. 00 000000 X 000 von L. B. bei der DRV Bund Ren-tenanwartschaften von monatlich 192,00 EUR, bezogen auf den 28. 02. 2007, be-gründet.
Der Monatsbetrag der Rentenanwartschaften ist in Entgeltpunkte umzurechnen.
Der Antragsteller wird unter Abweisung der Klage im Übrigen verurteilt, an die An-tragsgegnerin laufenden nachehelichen Unterhalt in Höhe von monatlich 250,00 € ab Rechtskraft der Ehescheidung jeweils zum 03. eines jeden Monats im Voraus befristet bis zum 31.10.2013 zu zahlen.
Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
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