4 C 447/10•Amtsgericht Menden, 2011-02-16, 4 C 447/10
Amtsgericht Menden, 2011-02-16, 4 C 447/10
4 C 447/10Gericht erster Instanz16.02.2011
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Menden — 4 C 447/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-02-16
Aktenzeichen: 4 C 447/10
ECLI: ECLI:DE:AGMK2:2011:0216.4C447.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilabteilung
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht zuvor die Gegenseite Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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