Amtsgericht Menden, 2013-05-15, 3 C 305/12

3 C 305/12Gericht erster Instanz15.05.2013

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Menden — 3 C 305/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-05-15

Aktenzeichen: 3 C 305/12

ECLI: ECLI:DE:AGMK2:2013:0515.3C305.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilabteilung

Normen: BGB § 249

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Vollstreckung (der Gerichtskosten) abzuwenden durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 120% des jeweils beizutreibenden Betrages, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des insgesamt zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Berufung wird zugelassen.

Der Streitwert wird festgesetzt auf 1.475,43 € bis zum 18.12.2012 und auf 473,46 € für die Zeit danach.

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