Amtsgericht Plettenberg, 2006-11-03, 1 C 345/05

1 C 345/05Gericht erster Instanz03.11.2006

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Plettenberg — 1 C 345/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-11-03

Aktenzeichen: 1 C 345/05

ECLI: ECLI:DE:AGMK3:2006:1103.1C345.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilabteilung

Normen: BGB §§ 421, 426, 840 Abs. 1, 823 Abs. 1, 276

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Der Streitwert wird auf bis zu 2.000,00 EUR festgesetzt.

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