Amtsgericht Plettenberg, 2009-05-12, 1 C 372/08

1 C 372/08Gericht erster Instanz12.05.2009

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Plettenberg — 1 C 372/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-05-12

Aktenzeichen: 1 C 372/08

ECLI: ECLI:DE:AGMK3:2009:0512.1C372.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Abteilung des Amtsgerichts

Normen: BJagdG § 13 LJG/NW §§ 16, 11 Abs. 1

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages anzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung in gleicher Höhe sichert.

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